Mit Blutspenden Mut spenden
Die Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Spenderinnen und Spender schwerstkranken Patienten zur Gesundung verhelfen oder Leben ermöglichen. Blutspender erbringen eine wichtige Leistung für die Gemeinschaft. Die unentgeltliche Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz sichert seit 1952 die Versorgung der Patienten, die auf Transfusionen von Blutpräparaten angewiesen.
Täglich sind die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes darauf angewiesen, dass 15.000 Menschen sich freiwillig in den Dienst dieser Sache stellen. Die Sorge um das Wohl der Spenderinnen und Spender gehört deshalb ebenso zu den Aufgaben der DRK-Blutspendedienste wie der Schutz der Empfänger von Blutpräparaten vor Infektionen und anderen Nachteilen, die mit der Transfusion von Blut verbunden sein können.
Die Blutspende ist eine der größten Bürgerinitiativen. Millionen Bundesbürger spenden jedes Jahr freiwillig und unentgeltlich - zum Teil mehrfach - Blut beim DRK. Sie sind das wichtigste Glied in der Kette zur Blutversorgung. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, organisiert in den Kreis- und Ortsvereinen des DRK, leisten eine wichtige Arbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung der örtlichen Blutspendetermine. Unterstützt werden die Blutspendedienste durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Organisaitonshilfen durch Betriebe, Schulen, Verwaltung sowie kostenlose Spendenaufrufe in den Medien.
Freiwillig und unentgeltlich. Der Blutspendedienst des Roten Kreuzes folgt den Prinzipen des "ethischen Kodex", der u. a. die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Blutspende vorsieht. Das Blut wird von Personen gespendet, die durch ihre Spende Nächstenliebe praktizieren, da sie ihr Blut freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung stellen, und damit Patienten helfen, die dringend auf Blut- bzw. Blutbestandteilpräparate angewiesen sind. Das Rote Kreuz unterstützt weltweit das ethisch-moralische Prinzip der unentgeltlichen Blutspende, da mit dem Blut als einem menschlichen Organ keine finanziellen Gewinne gemacht werden dürfen. Blut darf nicht zur Handelsware werden.