Vortrag über Sonderrechte im Straßenverkehr

DRK-Bereitschaftsleiterin Doreen Wagner bedankte sich mit einem kleinen Präsent bei Bodo Rockmann von der Verkehrswacht Munster-Bispingen.

Fortbildung für die Bereitschaft durch die Verkehrswacht

Anlässlich einer ganztägigen Aus- und Weiterbildung der DRK-Bereitschaft Munster referierte jüngst Bodo Rockmann von der Verkehrswacht Munster-Bispingen über Sonder- und Wegerechte nach der Straßenverkehrsordnung. Knapp 20 Frauen und Männer im gemischten Alter zwischen 20 und 65 Jahren nahmen an der Fortbildungsveranstaltung im DRK Stützpunkt an der Dr. Hermann-Marcks-Straße teil, die von der DRK-Bereitschaftsleiterin Doreen Wagner geleitet wurde. Mit Hilfe von Lichtbildern hatte der ehemalige Polizeibeamte  seinen einstündigen Vortrag mit aufschlussreichen Bildern ergänzt. Besonders Originalaufnahmen von Unfällen unter Beteiligung von Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten fanden große Aufmerksamkeit, besonders bei den jüngeren DRK-Mitgliedern die größtenteils noch keine Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten, also Blaulicht und Einsatzhorn, durchzuführen hatten. Die klaren Regeln werden in den Paragrafen 35 und 38 der StVO aufgeführt. Über die Inhalte dieser gesetzlichen Vorschriften klärte Rockmann die Lehrgangsteilnehmer auf und wies besonders daraufhin, dass die Inanspruchnahme von Blaulicht und Sirene an die jeweiligen Fahrer/Fahrerinnen besondere Verantwortung verlangen. "Ihr habt nicht per se einen Freifahrtschein bei Blaulichtfahrten", warnte der Vortragende vor allzu riskantem und unvorsichtigem Fahren. Jeder Fahrer bzw. jede Fahrerin des Einsatzfahrzeugs habe die volle und alleinige Verantwortung, so Rockmann. Sollte es zu einem Verkehrsunfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden kommen, muss jedes Handeln hinterfragt werden und nicht selten entscheidet als letzte Instanz ein Gericht. Der Vortrag fand sehr viel Aufmerksamkeit und Interesse, vieles wurde gemeinsam näher erörtert und bereits erfahrene DRKler bereicherten lebhaft die Ausbildungsstunde.